Mit dem Eintritt in den Berufsverband ist es mir nun möglich, gesetzlich versicherte Patienten mit einem privaten Osteopathie Rezept abzurechnen. Bei einem Privatrezept muss die Behandlung erst einmal komplett vom Patienten bezahlt werden. Im Anschluss kann dann eine Erstattung bei der Krankenkasse angefordert werden, wobei ein Eigenanteil nicht auszuschließen ist. Außerdem ergeben sich zum Teil Auflagen bei der Erstattung. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt vorab bei Ihrer Krankenkasse. Übersicht Krankenkassen Deutschland – Übernahme Osteopathie Behandlung

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